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Wer eine Domain registrieren
möchte, muss dabei einiges beachten. Zwar gilt
bei einer Registrierung im Normalfall das first come-first
served-Prinzip, doch werden oft anderen Personen oder
Unternehmen ein vorrangiges Domainrecht eingeräumt.
Darum ist es besonders wichtig
sich vorher über die Regeln zu informieren, um
juristische Konflikte aus dem Weg zu gehen. Denn schon
eine einfache rechtliche Abmahnung durch einen Anwalt
kann weit über 500 Euro kosten und bei Streitwerte
um Domains sind 50.000 Euro keine Seltenheit.
Unumgänglich ist deshalb
die Einhaltung der folgenden Regeln.
Regel 1
Keine Domains von Marken oder
Namen von Unternehmen registrieren oder gar erwerben.
Dazu zählen auch Wortkombinationen, wie z.B. mercedes-online.de
oder milka-shop.de.
Regel 2
Keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
als Domain sichern. Bei Städtenamen steht dieses
Domainrecht ausschließlich den Kommunen selbst
zu und das Registrieren von Kfz-Kennzeichen ist nach
den Richtlinien der DENIC unzulässig.
Regel 3
Keine Namen von Prominenten registrieren,
denn sie genießen laut §12 BGB namensrechtlichen
Schutz. Dies gilt übrigens auch für private
Vor- und Nachnamen.
Regel 4
Finger weg von Tippfehler-Domains,
denn mittlerweile greift die Rechtsprechung hart durch.
Den betroffenen Unternehmen wird immer häufiger
ein entsprechender Unterlassungsanspruch zugesprochen.
Wer im Einzelfall nicht hohe Schadensersatzforderungen
riskieren möchte, sollte auf Domains wie gogle.de
oder intell.de verzichten.
Regel 5
Keine Titel von Filmen, Zeitschriften
und Software registrieren, denn diese sind als Werktitel
geschützt.
Regel 6
Verzichtet werden sollte ebenfalls
auf Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen. Denn
gegen Inhaber von Domains wie z.B. oberlandesgerichte.de
wird hart vorgegangen.
Regel 7
Nur mit unbedenklichen Domains
handeln, denn das ist juristisch gesehen grundsätzlich
erlaubt. Allerdings sollten dabei keine Namens- oder
Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt
werden.
Wichtige Erklärungen
zum Domainrecht
Mit der Registrierung einer Domain erlangt man lediglich
einen Anspruch gegenüber der Registrierungsstelle,
die Domain zu nutzen. Allerdings wird dem Domaininhaber
kein darüber hinausgehendes Recht an dem Namen
eingeräumt. Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer
gleich lautenden Marke oder Firma ein vorrangiges Domainrecht
an dem Namen hat. Denn laut Gesetz besitzen die Träger
von Namen und Inhaber von Marken und geschäftlichen
Kennzeichen ein Ausschließlichkeitsrecht und
somit ein Schutzrecht an dem Namen. Damit kann der
Schutzrechtinhaber dem Domaininhaber die Nutzung des
Namens bzw. der Marke untersagen. Und das selbst wenn
der Domaininhaber diese schon länger besitzt,
als der Schutzrechtinhaber den Namen als Marke gesichert
hat.
Darum sollte jeder darüber nachdenken, eine Domain
die geschäftlich genutzt wird und damit einen
wirtschaftlichen Wert hat, als Marke zu schützen.
So umgeht man einen späteren Verlust des Namens
und den damit verbundenen Bekanntheitsgrad bei den
Kunden.
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