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Wer eine Domain registrieren möchte, muss dabei einiges beachten. Zwar gilt bei einer Registrierung im Normalfall das first come-first served-Prinzip, doch werden oft anderen Personen oder Unternehmen ein vorrangiges Domainrecht eingeräumt.
Darum ist es besonders wichtig sich vorher über die Regeln zu informieren, um juristische Konflikte aus dem Weg zu gehen. Denn schon eine einfache rechtliche Abmahnung durch einen Anwalt kann weit über 500 Euro kosten und bei Streitwerte um Domains sind 50.000 Euro keine Seltenheit.
Unumgänglich ist deshalb die Einhaltung der folgenden Regeln.

Regel 1
Keine Domains von Marken oder Namen von Unternehmen registrieren oder gar erwerben. Dazu zählen auch Wortkombinationen, wie z.B. mercedes-online.de oder milka-shop.de.

Regel 2
Keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen als Domain sichern. Bei Städtenamen steht dieses Domainrecht ausschließlich den Kommunen selbst zu und das Registrieren von Kfz-Kennzeichen ist nach den Richtlinien der DENIC unzulässig.

Regel 3
Keine Namen von Prominenten registrieren, denn sie genießen laut §12 BGB namensrechtlichen Schutz. Dies gilt übrigens auch für private Vor- und Nachnamen.

Regel 4
Finger weg von Tippfehler-Domains, denn mittlerweile greift die Rechtsprechung hart durch. Den betroffenen Unternehmen wird immer häufiger ein entsprechender Unterlassungsanspruch zugesprochen. Wer im Einzelfall nicht hohe Schadensersatzforderungen riskieren möchte, sollte auf Domains wie gogle.de oder intell.de verzichten.

Regel 5
Keine Titel von Filmen, Zeitschriften und Software registrieren, denn diese sind als Werktitel geschützt.

Regel 6
Verzichtet werden sollte ebenfalls auf Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen. Denn gegen Inhaber von Domains wie z.B. oberlandesgerichte.de wird hart vorgegangen.

Regel 7
Nur mit unbedenklichen Domains handeln, denn das ist juristisch gesehen grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollten dabei keine Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.


Wichtige Erklärungen zum Domainrecht

Mit der Registrierung einer Domain erlangt man lediglich einen Anspruch gegenüber der Registrierungsstelle, die Domain zu nutzen. Allerdings wird dem Domaininhaber kein darüber hinausgehendes Recht an dem Namen eingeräumt. Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer gleich lautenden Marke oder Firma ein vorrangiges Domainrecht an dem Namen hat. Denn laut Gesetz besitzen die Träger von Namen und Inhaber von Marken und geschäftlichen Kennzeichen ein Ausschließlichkeitsrecht und somit ein Schutzrecht an dem Namen. Damit kann der Schutzrechtinhaber dem Domaininhaber die Nutzung des Namens bzw. der Marke untersagen. Und das selbst wenn der Domaininhaber diese schon länger besitzt, als der Schutzrechtinhaber den Namen als Marke gesichert hat.
Darum sollte jeder darüber nachdenken, eine Domain die geschäftlich genutzt wird und damit einen wirtschaftlichen Wert hat, als Marke zu schützen. So umgeht man einen späteren Verlust des Namens und den damit verbundenen Bekanntheitsgrad bei den Kunden.